- Die GVL, Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, vertritt die ihr übertragenen Urheberrechte der Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller und Schauspieler.
- Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf die GVL-Gebühren eingeräumt.