DIE GEMA

  • Die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - vertritt in Deutschland die ihr übertragenen Urheberrechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Sie ist in ihrem Bereich die alleinige Verwertungsgesellschaft in Deutschland und nimmt insoweit eine faktische Monopolstellung ein. Aufgrund von Gegenseitigkeitsverträge mit fast allen internationalen Verwertungsgesellschaften verfügt sie auch über Aufführungsrechte ausländischer Musikurheber.
  • Durch diese Stellung wird ihr von der Rechtsprechung die sog. GEMA-Vermutung zugesprochen. Damit wird bei öffentlichen Musikaufführungen in vielen Bereichen davon ausgegangen, dass grundsätzlich geschützte, GEMA-pflichtige Musik gespielt wird. Gastronomen, Veranstalter etc., die ungeschützte bzw. GEMA-freie Musik abspielen, müssen dies beweisen. Eine vorherige Meldung der Musik an die GEMA ist auch in diesen Fällen erforderlich, die die Berechtigungen prüft.

 

VERBANDSNACHLASS

  • Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhandelt mit der GEMA die Höhe und die Strukturen der einschlägigen Tarife und schließt entsprechende Rahmenverträge ab.
  • Den Mitgliedern der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf alle GEMA-Gebühren eingeräumt (sogenannter „Gesamtvertragsnachlass“ oder „Verbandsnachlass“).
  • Die BVMV-Mitglieder [bzw. gegebenenfalls deren Mitglieder] sind berechtigt, den Gesamtvertrags/Verbandsnachlass zu beanspruchen. Damit dem jeweiligen berechtigten einzelnen Mitglied der Nachlass von der GEMA gewährt werden kann, melden die BVMV-Mitglieder [bzw. gegebenenfalls deren Mitglieder] die jeweilige Mitgliedschaft und die Bestandsdaten der Berechtigten an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche i.S.d. Datenschutz-Grundverordnung verarbeiten wird.

 

GEMA-ONLINEPORTAL

  • Die GEMA hat ihre Prozesse im Jahr 2021 digitalisiert, d.h. die Kommunikation mit der GEMA soll ausschließlich über das GEMA-Onlineportal (www.gema.de/portal ) laufen. Der Musiknutzer muss sich auf dem GEMA-Onlineportal (www.gema.de/portal) anmelden/registrieren und kann dann dort seine Rechnungen und Verträge einsehen, Veranstaltungen anmelden, Musikfolgen (Setlist) einreichen, Preise vorab berechnen etc.

Die GEMA stellt zum Onlineportal einige Informationen und Erklärfilme zur Verfügung, hierzu insbesondere:

GEMA Onlineportal: Die Basics für Musiknutzer
GEMA Onlineportal: Registrierung für Musiknutzer
GEMA Onlineportal: Anmeldung von Musiknutzungen
GEMA Onlineportal: Veranstaltungs- und Vertragsverwaltung


GEMA-TARIFE

WEITERFÜHRENDE LINKS

Weitere Informationen über die GEMA und Materialien - insbesondere auch zur digitalen Anmeldung von Musiknutzungen - finden Sie auf der Website der GEMA unter dem folgenden Link: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service